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Allg. Geschäftsbedingungen (AGB´s) |
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Allgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen
BoGeTec GmbH Reha-Technik
1. Maßgebliche Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht
erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen
verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des
gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Eine unwirksame Klausel ist in eine wirksame
Klausel umzudeuten, die das gleiche wirtschaftliche Ziel bewirkt. Abweichungen
oder Erweiterungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.
Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und
verlieren spätestens nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben
oder die Lieferung ausgeführt ist.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Besondere
Regelungen für den Weiterverkauf ins Ausland
Da die gesetzlichen Zulassungs- und
Betriebsbestimmungen im Ausland noch nicht harmonisiert sind, bedarf der
Weiterverkauf unserer Produkte ins Ausland unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4.
Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der
dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen
sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwerben.
4.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen
Forderungen, die wir aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem
Käufer haben.
4.3 Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist solange
er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung
der abgetretenen Forderungen berechtigt.
4.4 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, können wir
den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit
angemessener Frist (1 - 2 Wochen) den Kaufgegenstand verwerten unter Anrechnung
des Erlöses auf die Kosten und den Kaufpreis durch öffentliche Versteigerung entsprechend
§§ 138 ff BGB. Bei Ausbleiben eines sofortigen Widerspruchs des Käufers auf
unsere entsprechende Ankündigung kann auch eine Übernahme des Kaufgegenstandes
durch uns zum empfohlenen Preis abzüglich des Höchstrabatts und eines etwaigen
Minderwerts erfolgen.
4.5 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur
mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung
beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
5. Zahlung
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart,
zahlbar:
- innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung abzüglich 3 %
Skonto
- innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung rein netto.
Für die Zulässigkeit und Höhe eines Abzugs ist
maßgebend der Zeitpunkt der Zahlung des Gesamt- ggfls. des Restbetrags. Bei
Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch
10% p.a. zu verlangen.
Beanstandungen und Mängelrügen des Bestellers berechtigen
diesen weder, ein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht
auszuüben, noch die Aufrechnung zu erklären, solange dessen Forderung nicht von
uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
6. Lieferung
Liefertermine werden nach bestem Vermögen
angesetzt. Sie sind abhängig von der rechtzeitigen Belieferung durch die
Vorlieferanten. Höhere Gewalt hemmt vereinbarte Lieferfristen ebenso wie die
nicht fristgerechte Bezahlung früherer Rechnungen.
7. Versand
7.1 Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten
des Empfängers, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Für Transportschäden haftet der jeweilige
Transporteur. Diesem sind auch etwaige Schäden sofort anzuzeigen.
8. Haftung,
Gewährleistung, Schadenersatz
8.1 Der Käufer hat den Kaufgegenstand unverzüglich
nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Reklamationen jeder Art müssen
innerhalb einer Ausschlussfrist von 10
Tagen schriftlich erfolgen. Wiederverkäufer sind zudem verpflichtet, beim Weiterverkauf
das der Ware beiliegende Übergabeprotokoll zusammen mit dem Endkunden
auszufüllen und eine (fern-)schriftliche Kopie an den Verkäufer zu übermitteln.
8.2 Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik
des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit im Rahmen der
gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen. Gegenüber
Kaufleuten ist die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt. Katalogangaben,
Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Größenangaben sowie sonstige Angaben
über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind nur annähernd maßgebend;
sie werden weder zugesichert noch garantiert. Technische Änderungen sowie
Abweichungen im Farbton bleiben bis zum Liefertag vorbehalten.
8.3 Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von
Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachte
Schäden (Nachbesserung). Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatz(teil)lieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn
der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der
Käufer
- einen offensichtlichen Fehler nicht gemäß Ziffer 8.1 angezeigt und
unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat; für Kaufleute gilt §377
HGB.
- oder den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt hat
- oder dieser überbeansprucht worden ist
- oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung
der Hersteller nicht genehmigt hat
- oder der Kaufgegenstand in
einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist.
8.5 Gegenstandstypischer Verschleiß ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
8.6 Schadenersatzansprüche jeglicher Art, gleich
aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, können nur bei grobem
Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) und wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften geltend gemacht werden.
8.7 Produzentenhaftung. Es ist zu beachten, dass
bei Sonderanfertigungen oder -umbauten verschärfte gesetzliche Bestimmungen
gelten. Änderungen und konstruktive Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie den
sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen.
9.
Nachbesserung, Rückrufaktion
Der Käufer verpflichtet sich, kleinere Reparaturen
oder Nachrüstungen, die im Rahmen unserer Gewährleistung oder aufgrund einer
Rückrufaktion gemäß MPG erforderlich sind unverzüglich und kostenfrei
durchzuführen. Bei größeren derartigen Reparaturen ist uns der
Schaden-/Gewährleistungsfall (fern-)schriftlich anzuzeigen. In diesen Fällen
leisten wir Entschädigung auf Basis der gesetzlichen Regelungen. Ohne
glaubhaften Nachweis gehen wir von einem Werkstattstundensatz in Höhe von 32,50 EUR aus. Die Entschädigung
erfolgt lediglich für den reinen Arbeitsaufwand, nicht jedoch für ggfls.
erforderliche Anfahrzeiten und -kosten zum Endkunden. Der Käufer ist zur
Geringhaltung des Schadens verpflichtet.
10.
Vorbehalt der Annahme und Rücktrittsrecht des Verkäufers
Wir behalten uns vor, an uns unbekannte Firmen nur
gegen Vorkasse zu liefern wie auch die Annahme eines Auftrages ohne Angabe
eines Grundes abzulehnen. Das bekannt werden mangelnder Kreditwürdigkeit oder
die erkennbare Gefährdung unseres Zahlungsanspruches berechtigt uns zum Rücktritt
von einem geschlossenen Vertrag.
11.
Gerichtsstand
Bei Kaufleuten: Gerichtsstand für beide Parteien
ist Biberach.
12.
Datenschutz (Mitteilung aufgrund Bundesdatenschutzgesetz)
Wir bedienen uns zur Abwicklung unserer
Geschäftstätigkeit der elektronischen Datenverarbeitung. Daten unserer
Geschäftspartner und Daten aus Geschäftsvorgängen sind in unserer
Datenverarbeitung gespeichert.
Stand: 01.07.2010
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BoGeTec GmbH Reha-Technik
Haldenstrasse 10, 88515 Langenenslingen-Ittenhausen,
Tel.: +49(0)7376-962269, Fax: +49(0)7376-962270
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